Geschichte des Alten Friedhofes
Geschichte des Alten Friedhofes in Gifhorn
Zusammengestellt von Dr. Uwe Gierz
Einführung[1]
Mit der Eingliederung unserer Gegend in das fränkische Reich unter Karl dem Großen kamen auch die christlichen Bestattungsformen zur Anwendung. Festgelegt wurde dies in der »Capitulare de partibus Saxoniae«. Dieser Gesetzestext entstand etwa 782.
Dort heißt es im Paragraph 22: »Wir befehlen, daß die christlichen Sachsen in den Kirchhöfen und nicht auf den heidnischen Grabhügeln bestattet werden«. Damit sollte der mancherorts nach wie vor bestehende, als heidnisch gebrandmarkte Brauch der Bestattung auf Gräberfeldern außerhalb der Siedlungen unterbunden werden.
Streng verboten war die Leichenverbrennung. Die Feuerbestattung war als »heidnisch« tabuisiert. Die christliche Tradition duldete allein das Begraben des Leichnams. Für dieses Verdikt sorgten unter anderem der Glaube an die leibliche Auferstehung und der Reliquienkult, der mit der Verehrung der Märtyrergebeine in der Alten Kirche begonnen hatte.
So war für die christliche Einstellung charakteristisch der Wunsch, in der Nähe der Reliquien beerdigt zu werden. Bevorzugter Bestattungsort wurde damit zwangsläufig die Kirche selbst. Natürlich konnte dem Wunsch nach Kirchenbestattung schon aus Platzgründen nicht uneingeschränkt entsprochen werden. Mehrere Synoden und Konzilien verboten vor allem die Laienbestattung im Kirchengebäude. Daher wurde im allgemeinen die Bestattung innerhalb der Kirche oder in deren Vor- und Ausbauten, also in größtmöglicher Nähe zu den Reliquien, zu einer Auszeichnung bzw. zu einem teilweise käuflichen Privileg für Standespersonen. Nur wenn ausreichend Platz zur Verfügung stand, wurde breiteren Kreisen die Bestattung in der Kirche ermöglicht. Für alle anderen blieb der Kirchhof.
Dennoch fanden längst nicht alle Toten des Mittelalters in Kirche oder auf dem Kirchhof ihre letzte Ruhe: Selbstmördern, Hingerichteten, Angehörigen »unehrlicher« Berufe, Andersgläubigen und Ehebrechern wurde dieses Recht verweigert. Sie wurden beispielsweise auf den - und damit sei auf weitere Ausnahme verwiesen – zu Seuchenzeiten außerhalb der Orte angelegten sogenannten Pestfriedhöfen bestattet.
Die Bezeichnungen für Begräbnisstätten variierten nach Zeit und Ort: Leichhof, Kirchhof, Gottesacker, Totenhof, Totenacker und ähnlich lauteten sie. Der heute gebräuchlichste Begriff »Friedhof« leitet sich etymologisch von jener althoch- bzw. mittelhochdeutschen Wortzusammensetzung ab, die einen eingefriedeten Bereich bezeichnete; später erhielt er seine endgültige Bedeutung als umfriedete Begräbnisstätte. Allerdings setzte sich dieser Begriff erst im 20. Jahrhundert durch. Bis dahin wurde überwiegend die Bezeichnung Kirchhof verwendet. Genaugenommen meint dieser Begriff allerdings jeden Hof um eine Kirche, unabhängig davon, ob er eine Begräbnisstätte beherbergt. Umgekehrt verwendete man ihn auch noch zu Zeiten, als die Begräbnisstätten nicht mehr in der Nähe der Kirche lagen.
Erste Kirche und erster Kirchhof in Gifhorn
Die Siedlung Gifhorn entstand, wahrscheinlich im 12. Jahrhundert, als kleine Unterwegsstation an einem Handels- und Heerweg in Nord-Süd-Richtung. Dieser querte hier in einer Furt die Aller. Schon früh bekam die Siedlung auch eine eigene kleine Kirche. Diese wurde dem Hl. Nikolaus geweiht.
Neben bzw. um die Kirche herum dürfte dann auch bald ein eigener Kirchhof entstanden sein. Dieser bot als eingefriedeter heiliger Ort auch Asyl. Dazu gehörte immer ein Kreuz und eine Totenleuchte.
Der Kirchhof wurde gewöhnlich vom Bischof eingeweiht. Dabei besprengte dieser den Kirchhof mit Weihwasser und sprach ein Glaubensbekenntnis. Er bat Gott, gnädig diesen Kirchhof, in dem die Leiber seiner Diener und Dienerinnen nach der Mühsal des irdischen Lebens ruhen sollen, zu heiligen, zu reinigen und zu segnen [2]. Auch wenn für Gifhorn entsprechende Informationen fehlen, können wir davon ausgehen, dass es auch hier so oder ähnlich abgelaufen ist.
Wo stand nun diese erste Kirche? Darüber gibt es tatsächlich eine Mitteilung. Allerdings ist diese erst Jahrhunderte später aufgeschrieben worden, in einem Brief aus dem Jahre 1741. Er wurde von dem damaligen Superintendenten Werner Martin Leukfeld an das Konsistorium in Hannover gerichtet.
Danach stand die Kirche dort »... wo itzo der Schlosgraben ist, welches hie
bekandt, und ich vor 40 Jahren von alten 80 bis 90 jährigen christlichen beständigen Männern mehrmahlen vernommen, die es auch von ihren alten Eltern und Gros Eltern gehöret, mit vollkommenen gründlichen umständen erzählet...« [3] Die erste Nicolai-Kirche lag somit etwas weiter östlich als die heutige Kirche, etwa an der Stelle, wo sich heute das Sparkassengebäude befindet.
Bei Erdarbeiten zum Neubau des Rathauses wurden 1982 westlich der Sparkasse auch etliche Gräber gefunden. Diese gehörten zu dem alten Kirchhof und konnten damit die Angaben Leukfelds bestätigen. [4]
Kapelle St. Georg
An dieser Stelle ist über den Bau einer Kapelle zu berichten, obwohl diese erst Jahrhunderte später eine Verbindung zum Kirchhof erhalten hat. Es handelt sich um das älteste Gebäude, das im Raum Gifhorn erbaut wurde und urkundlich dokumentiert ist:
»1382 Juli 13. Am Margaretentage. Everd und Curd von Marenholtz gründen eine Kapelle zu Gifhorn vor der Brücke über die Ise laut Urkunde der Herzöge Albrecht zu Sachsen und Bernd zu Braunschweig und Lüneburg. Die Kapelle, zum Stift Hildesheim gehörig, soll ihre Pfarreinkünfte ziehen aus dem Vrydelschen Hof auf dem Sande vor Gifhorn, der Vrydelschen Wiese bei der »Helden«, der Herewische, Redekenwische, Marenholtewische, dem Weddynschen Meer, der Lüderßwische, 2 kleinen Wiesen an der Aller und 2 Hof in Gifhorn zwischen Aller und Ise.« [5] Weitere Informationen liefert eine Chronik des Kloster Marienthal:
»Im Jahr 1382 war Johannes in Gifhorn im Lüneburgischen, wo eine Kapelle bzw. ein kleines Heiligtum, von Eberhard und Conrad von Marenholz nahe bei der Stadtmauer errichtet, geweiht wurde; derzeit regierte Herzog Albrecht von Sachsen aus der Lauenburgischen Linie das Herzogtum.« [6]
Die Kapelle wurde dem Drachentöter Georg geweiht. Vier Jahre später hatten die beiden Junker ihre Stiftung noch um »2 löthige Mark jährlich« erweitert. [7] Weitere Informationen zu den Hintergründen der Stiftung fehlen. Zur damaligen Zeit kamen fromme Stiftungen häufiger vor. Sie sollten das Seelenheil der Stifter nach ihrem Tode sichern. Die Einnahmen dienten in der Regel zur Bezahlung von Priestern, die dafür Gottesdienste und Messen abhielten. Für die Georgskapelle haben sich zwei Urkunden vom Ende des Jahrhunderts erhalten, die einen Priester nennen.
Kurios mutet uns heute die Urkunde von 1396 an. Darin erlaubte der Welfenherzog Friedrich von Braunschweig und Lüneburg (reg. 1373-1400) »vmme goddes willen vn vmme aller lude beqwemicheyt hern hermene de nv here iis der Capellen to svnte Jurien vor gifhorne« die Messe in dieser Kapelle zu halten, wie es ihm am gelegensten ist [8]. Die Rolle von Friedrich bleibt unklar. Dieser war zwar Patronatsherr von St. Nicolai, aber das Patronat der Georgskapelle lag bei der Junkern von Marenholtz. In der zweiten Urkunde von 1399 wird dieser Priester als Rektor bezeichnet (»Hermann rector capelle prope Gifhorn«). [9] War dieser zusätzlich auch als Lehrer in Gifhorn tätig?
Zu der Zeit bildeten Aller und Ise die Grenze zwischen den Bistümern Hildesheim und Halberstadt. Damit ergab sich also das Kuriosum, dass die Kapelle eigentlich zu Hildesheim gehörte, während der Ort selbst samt St.-Nicolai-Kirche dem Bischof in Halberstadt unterstand. Andererseits erfolgte die Weihe durch Abt Johannes, der mit seinem Kloster zu Halberstadt gehörte.
Reformation
Wohl kein Ereignis in Gifhorns über 800jähriger Geschichte hat das Leben so nachhaltig verändert wie die Einführung der Reformation im Jahre 1529. [10] Das reformatorische Denken hatte auch weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit den Toten. So kam es zu einer deutlichen Zäsur im Bestattungswesen. Die traditionellen Bestattungsorte Kirche und Kirchhof verloren, wenigstens tendenziell, ihre bisherige religiöse Bedeutung. Die Ursachen lagen in der reformatorischen Ablehnung von Reliquienverehrung, Fürbitte für die Toten und der Rolle der Heiligen als Mittler für das Seelenheil. [11]
Nicht mehr die Toten standen im Mittelpunkt sondern die Hinterbliebenen. Diesen sollte der Kirchhof ein Ort des Trostes sein. Martin Luther selbst drückte es 1527 so aus: »Denn ein begrebnis solte ja billich ein feiner stiller ordt sein, der abgesondert were vonn allen örten, darauff man mit andacht gehen vnnd stehen künde.« Damit kündigten sich aber nicht nur neue Formen der Trauerkultur an. Der Reformator aus Wittenberg vertrat ja auch den Standpunkt, dass man die Begräbnisstätten ruhig außerhalb der Städte anlegen sollte, falls das aus hygienischen Gründen erforderlich sei. Damit ist eine weitere wesentliche Voraussetzung für diese erste Verlegungswelle in der Neuzeit angesprochen: Schon im 16. Jahrhundert warnten Mediziner vor den negativen Einflüssen überfüllter Begräbnisplätze auf die Gesundheit der Menschen.
Zerstörung und Neuaufbau
Parallel zu diesen geistlichen Änderungen hatte man indessen in Gifhorn noch ganz andere Probleme. Denn der Ort war am 20. Juni 1519 komplett niedergebrannt worden. In unseren Landen tobte ein Krieg, der als »Hildesheimer Stiftsfehde« in die Annalen eingegangen ist. Auch die Kirche war dabei nicht verschont geblieben. [10]
Über den mühsamen Wiederaufbau gibt es kaum Informationen. So scheint die Georgskapelle verschont geblieben zu sein und konnte längere Zeit als Ersatz für Gifhorn dienen, bis endlich eine neue St.-Nicolai-Kirche fertiggestellt war. Doch reichten die Mittel der Bevölkerung nicht für den Neubau einer Kirche. Die Reste der alten Kirche mussten beim Aushub des neuen Festungsgraben beseitigt werden. Die Brandschatzung ebenfalls überstanden hatte der Marstall der alten Burg. Dieser wurde jetzt mit einem angebauten Kornspeicher zu einem Kirchgebäude umgebaut. Der Platz um diese neue Kirche war relativ eng. Links und rechts entstanden weitere Häuser, vorne verlief die Straße. Der Platz dahinter wurde handwerklich genutzt (»Zimmerhof«).
So entschieden sich die Bürger anscheinend, gemäß den neuen Möglichkeiten ihren Kirchhof außerhalb anzulegen. Sie wählten einen Platz, der hinter der Georgskapelle an einem Hang lag, außerhalb des Sumpflandes der Allerniederung.
Damit kamen sie letztlich einer Anordnung der Landesregierung zuvor. Im Jahre 1564 wurde die Auslagerung der Begräbnisplätze für das gesamte Herzogtum Lüneburg angeordnet [11].
Solche neu errichteten Gottesäcker waren meist einfach strukturiert und wurden durch einen Hauptweg sowie einen oder mehrere Querwege erschlossen. Davon abgesehen, mangelte es ihnen jedoch an einer geordneten Binnengliederung: Die Begräbnisfelder mit ihren verstreut aufgestellten Grabmälern glichen eher wüsten Äckern. Gartenästhetische Gestaltungsprinzipien spielten keine erkennbare Rolle. Mit dem Merian-Stich von 1654 haben wir für Gifhorn eine Darstellung des Kirchhofes, die diese allgemeinen Informationen bestätigen. [12]
Die älteste schriftliche Erwähnung des Kirchhofes finden wir in einem Brief von 1601. Dort schrieb der damalige Bürgermeister, dass er »an dem Gottes Acker, welches viel gekostet, und die gantze gemeine darzue Contribuiret (beigetragen) hat, bawen und beßern müßen.« [13]
Aus der gleichen Zeit wie der Merian-Stich stammt auch eine Beschreibung des Superintendenten M. Henricus Cregelius (amt. 1627-1665): »Der kirch hoff oder Gottesacker ist nach der Land Straße, auch dem waßerwerts mit einer Maur
umbfangen, an der anderen seiten schnedet er mit Burgmeister Frantz Harleßen garten, welcher vor dem kriegswesen mit einer Planke unterschieden gewesen.« Auch von Platzproblemen ist damals bereits die Rede: »Und ist man damit umbgangen, Ihnen ein stücke von seinem garten andern Gottes Acker demselben damitt zuergrößern abzukaufen, dan deerselbe, wo nach Gottes Willen ein sterben einfallen solte, zimblich enge fallen würde, Sonderlich weil auf demselben allen halben buschwerck einwuchsen, daran Ich zwar unterschiedlich habe roden laßen, aber es schlaget immer wieder aus.« [14]
Auch über die Kosten von Bestattungen gibt es Informationen: »Es ist auch zu wißen, das vor Jahren von dem Gottes Acker mit Leichsteinen überheufet werden wollen, von dem fürstl. H Beambten und Amblichen der kirchen Vorstehern ein gemeiner Schluß gemachet würde legen laßen, den Kirchen Juraten entrichten solte für eine in Stein auf eine Kind 1 rthlr, für einen Stein auf eine wolkommen Personn 2 rthlr, für einer gedoppelten aber auf 2 Personen 3 oder nach gelegenheit gar 4 rthlr, Ein frembder aber mus auch für die Stäte etwas geben, imgleichen für das geleute.« [14] Für die Masse der Verstorbenen reichte es nur zu einem einfachen Holzkreuz. Von diesen Gebühren befreit waren die geistlichen Personen, aber auch die weltlichen Amtsträger wie Amtmann und Bürgermeister.
Entwicklung der Georgskapelle
Bis zum 30jährigen Krieg war die Kapelle mit ihren Pfründen noch im Besitz der Stifterfamilie von Marenholtz. [15] Allerdings hatte diese mit der Reformation ihren Platz als Memorienort verloren. So wurden die Erträge nicht mehr zur Finanzierung von Geistlichen benutzt, sondern dienten Kindern aus Gifhorn als Unterstützung beim Studium oder auch zum Erlernen des Orgelspiels. Auch gibt es keine Hinweise, dass die Familie die Kapelle als Grablege benutzt hat. Stattdessen hat die Familie die Kapelle dem Ort zur Verfügung gestellt. Bei der unmittelbaren Nähe zum neuen Kirchhof bot es sich an, diese für Bestattungen zu nutzen. Darüber gibt es ebenfalls einen Bericht von Superintendent Cregelius: »Vor Jahren und vor dermalend ein Kriegs vorsein war auf dem Gottes Acker unter einer Linden ein Predigstuel drauf im Sommer geprediget Ward auch benke drauf die leute sitzen könten, ist aber von den Soldaten beidertheils verbrennet, war Sommers Zeitt zwar lustig, Aber bei einfallendem Regen unbequem, wird darwegen nun in der Capelle immerfort gepredigt. In derselben ist ein Altar mit einem feinen weißen Laken gezieret, und drauff ein Pelpert (?), Auch drinn eine alte kaste, in welche von diesem das bei den begrebnißen gesamblete Armengeld beigeleget worden, weils aber die Soldaten draus weggestolen, wirds ietz sonsten aufgehobenn. Es sein auch in der Capellen zwei stricke und ein Such Eisen so zu erforschung der leichen auf dem Gottes Acker gebrauchet werden, helt der kirche beides zusambe deren Leichbahren.« [14]
Wann die Kapelle dann in das Eigentum der Kirche übergegangen ist, darüber fehlen die Unterlagen. Schon zu Zeiten, da sie noch im Besitz der Stifterfamilie war, konnten sich betuchte Bürger auch in der Kapelle bestatten lassen. Die Gebühren waren niedriger als bei einer Bestattung in der Kirche. Die soziale Staffelung der Gesellschaft zeigte sich damit auch beim Begräbnis.
Auch die Verwaltung der Stiftungsgelder ging letztlich in die Verantwortung der Kirche über. Man bezeichnete sie zunächst als »St. Jürgen Lehn« (Jürgen als niederdeutsche Form von Georg). Sie wurde zusammengeführt mit etlichen weiteren Schenkungen, die die Kirche im Laufe der Jahrhundert bekommen hat. So entstand eine Stiftung, die unter dem Namen »Beneficium« viele Jahrhunderte bestanden hat. [16] Allerdings soll deren Geschichte hier nicht weiter verfolgt werden.
Reparaturen an der Kapelle
Die Kirchenrechnungsbücher dokumentieren eine große Renovierung der Kapelle in den Jahren 1708 bis 1711. Dabei wurden bei dem Fachwerk viele Balken ersetzt. Da auch Ziegelsteine beschafft wurden, kann man davon ausgehen, daß dabei auch Lehmwände durch Ziegelwände ersetzt wurden. Außerdem wurde das Dach größtenteils mit Ziegeln neu gedeckt. Im Inneren wurde der Boden mit Steinplatten aus Velpke neu ausgelegt, soweit dort keine Grabplatten lagen. Die Kanzel wurde neu gestaltet. Die Prieche (Empore) bekam einen neuen Dielenboden. Das Gestühl musste überwiegend neu gefertigt werden, ebenso die Treppenzugänge zu Kanzel und Prieche. An den Fenstern wurden viele Scheiben ausgewechselt. Die Rahmen bekamen einen neuen Anstrich. Für den Anstrich der Türen ist eine weiße Ölfarbe dokumentiert, die von dem Apotheker Attaler bezogen wurde.
Insgesamt summierten sich die Kosten auf 123 Reichstaler im Jahre 1708 sowie 85 Reichstaler, 52 Reichstaler und 73 Reichstaler in den folgenden Jahren.
Bereits 1719 wurden die Türen wieder mit weißer Ölfarbe gestrichen. Die nächsten größeren Reparaturen 1731 an Dach und Wänden erforderten 25 Teichstaler. Danach lag der Fokus erst einmal für Jahrzehnte auf dem Neubau der Kirche. Eine kleinere Reparatur 1759/60 betraf Türschwellen und Fenster. Und 1785 waren hauptsächlich die Wände auszubessern was insgesamt 48 Reichstaler kostete.
Familienbegräbnis Nobeck
Johann Nolbeck (†1711) war viele Jahre als kurfürstlicher Amtsschreiber in Gifhorn tätig. Damit war er hinter dem Amtmann der zweite Mann vor Ort. Augenscheinlich war er nicht ganz unvermögend. Jedenfalls ließ er sich ein stattliches Begräbnis etwas kosten: »So ist ihm seinen Begehren nach eine Stelle außen an der Capelle angewiesen und solcher Gestalt veraccordiret worden, daß er 50 Rthlr dafür an baarem Gelde zu bezahlen und daneben das ganz verfallene Leichenhaus ganz neu zu erbauen, auch sonst nach gutem Willen zu der Reparation der Capellen etwas mit bey zu tragen versprochen, wie er dann solche 50 Rthlr aus gezahlet, und das Leichenhaus so zum wenigsten auf 40 Rthlr sich belaufft bereits aufgebauet hat, worzu noch kommt, daß Er eine obligation von 20 Rthlr hergegeben, und über dem allen ausgeliefert.« [17]
Die Gruft wurde in der folgenden Zeit dann für Nolbeck selbst und weitere Familienangehörige benutzt. Doch Ende des Jahrhunderts sollte es Probleme geben. Die Nachfahren der Familie waren aus Gifhorn weggezogen. »Wie nun, die gedachte Nolbecksche Familie es für gut fand, im Jahre 1784 ihr hiesiges Haus an Ew. Ob. Amtmannin Strube zu verkaufen, hat sie derselben, dieses Erbbegräbniß ebenfalls verkäuflich überlassen, ohne daß sich in den Kirchen Registern eine Spur findet, daß der Kirche Weinkaufs Gelder oder Kauf Gelder wären bezahlt worden, oder auch daß dafür Verkauf genehmiget sey. Nach dem Ende der Verwitweten OberAmtmannin Strube, ward deren Leichnahm, auf Anordnung ihres Schwiegersohns des damaligen Oberamtmann und Kirchen Commissarii Plate darin beigesetzt« [18] Bei dem erwähnten Haus handelt es sich übrigens um das sog. Kavalierhaus. [19] Der Ehemann von Margretha Elisabeth Strube war Oberamtmann in Fallersleben gewesen. Sie selbst starb 1796.
Drei Jahre später starb auch Plate selbst. Daraufhin wandten sich die aktuellen Kirchenkommissarien, also Superintendent Röhrs und Plates Nachfolger Drost von der Decken, an das Konsistorium, um eine generelle Einwilligung zu bekommen, dass die Gruft an die Familie Strube weitergegeben werden dürfe. Die Genehmigung erfolgte prompt. Und so schlossen dann die Kirchenkommissarien einen Vertrag mit dem Enkel Amtsrat Strube. [20] Dabei betonten sie, dass die Gruft nur für die eigenen Familienangehörigen benutzt werden dürfe. Beim Aussterben der Familie würde die Gruft zurück an die Kirche fallen, allerdings »so darf doch keine der darin befindlichen Leichen herausgenommen werden, bevor solche nicht volle Siebenzig Jahre darin gestanden hat, und müsten im Fall es am Platze fehlen sollte die ältesten Leichen, wenn solche noch nicht 70 Jahr gestanden haben in dem Begräbniß Platze selbst versenkt werden.« Bei jeder neuen Belegung seien 5 Taler zu bezahlen.
Über das weitere Schicksal der Gruft gibt es nur wenige Informationen. 1807 wurden dort gleich zwei Töchter beigesetzt. Im Februar starb die unverheiratete Christine Strube mit knapp 51 Jahren, und im Dezember die Witwe von Plate, Antoinette geborene Strube mit 68 Jahren. Doch bereits 1812 wird in einem Brief erwähnt, dass die Familie ausgestorben sei. [21]
Ablauf einer Beerdigung
Aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert hat sich ein anschaulicher Bericht erhalten. Darin beschreibt der damalige Pastor Johann Daniel Mirau den Ablauf einer Beerdigung:
»Bey einem sogenannten Vollgrab, wird zur bestimmten Stunde, ein kurtzer Puls geläutet. Auf dieses Zeichen versamlet sich der Rector und Küster, nebst der Schul- Jugend, vor dem Trauerhause; warten daselbst so lange, bis der Superintendens oder Pastor; oder wenigstens einer von beyden, der die Leichen Predigt hält anläutet. Alsdenn, stimmt der Rector den Gesang an; der öfters von den Leidtragenden gewählt wird. Dieser Gesang wird vor dem Hause gantz ausgesungen. Unterdeßen treten Superintendens und Pastor ins Hauß und in die Stube, wo das Trauer Gefolge, Versammlet ist; bey welcher Gelegenheit Ihnen gewöhnlich eine Citrone offerirt zu werden gepflegt. - Wenn der Gesang ausgesungen, wird die Leiche aufgenommen und fortgetragen; da denn Superintendens und Pastor im mediate vor der Leiche hergehen. Unter Wegens bis zum Kirchhofe wird die Leiche öfters gestützet, und während des Conducts, mit beyden Klocken geläutet, und Sterbelieder gesungen, die der Rector nach Belieben wählet.
Wenn die Leiche beynahe eingescharret ist, gehet derienige, der die Leichen- Predigt hält, voraus nach der Capelle hinunter, in den Stuhl bey der Cantzel. - Wenn dann das gantze Gefolge, in der Capelle sich versammlet und gesetzt hat, intonirt der Rector, den von dem Prediger aufgegebenen Gesang; unter deßen letzten Vers man auf die Cantzel tritt. - Nach der Predigt, die nur kurtz seyn darf, wird weiter nichts als das Personal verlesen, und mit dem V(ater) U(unser) und Sanges geschlossen. - Beym heruntergehen von der Cantzel, intonirt der Rector wieder, ein paar aufgegebene Verse aus einem Liede, und beym letzten Vers desselben tritt der Prediger vor den Altar, und singt nach Endigung des Gesanges, eine Antiphone, Collecte und Seegen - Wornach zuletzt noch ein Vers zum Ausgange gesungen wird. (...)
Bey ieder Leiche endlich wird von dem Küster, ein in der Capelle vorhandener Teller, auf einer K(irchen) Banck nahe vor der Thür inwendig hingesetzt, darauf die Trauerleute, ein beliebiges Opfer legen, welches demnächst von dem Küster dem Prediger überreicht wird.« [22]
Änderungen in der Bestattungskultur
Bereits im 16. Jahrhundert gab es erste Warnungen von Medizinern, die in den Begräbnisplätzen eine Gefahr für Luft, Wasser und die Gesundheit der Einwohner sahen. Das verstärkte sich im 18. Jahrhundert deutlich. [11] Es mündete schließlich unter anderem in ein Hofdekret von Kaiser Joseph II. vom 7. Februar 1782. Darin verbot er die Kirchenbestattung: »Da die schädlichen Ausdünstungen der entweder in der Kirche selbst oder wenigstens in der Nähe eines bewohnten Platzes begrabenen Leichen, für die Gesundheit sehr nachtheilige Folgen hatte, so befahl Se. Maiestät die Leichen nicht mehr in Kirchenkruften, weder in noch vor der Stadt zu begraben, sondern nur beyzusetzen und zur Nachtzeit in die gewöhnlichen Kirchhöfe zu führen.« [23] Ausnahmen waren nur wenige zugelassen.
Diese Verordnung wurde dann von vielen Fürstentümern übernommen. Auch wenn eine entsprechende Verordnung für Hannover bisher nicht bekannt ist, so gab es hier in Gifhorn nach 1781 keine Bestattung in Kirche oder Kapelle mehr. Änderungen in der Begräbniskultur gab es auch auf dem Kirchhof. Dies läßt ein späterer Bericht erkennen: »Vor 1782 waren keine Monumente, keine Kränze und Befriedigungen um die Gräber, nach und nach liessen einige dergleichen eigenmächtig setzen und so wurde diese Gewohnheit allgemein, ohne Erlaubniß Monumente und Kränze, auch Leichensteine ihren Verstorbenen zu setzen. Der alte Jurath (Kirchenvorsteher) Meinecke sagte mir immer es müßte dafür 1 bis 5 thlr bezahlt werden. Mehrere haben in neuern Zeiten bis jetzt Leichensteine gelegt, nicht um Erlaubniß gefragt, und nichts dafür bezahlt.« [24]
Der Bericht wirft auch ein Licht auf die Ärmlichkeit der Bevölkerung, die versuchte, auch bei Beerdigungen Geld einzusparen. Sowohl die Pastoren wie die Kirchenvorsteher waren aufgefordert, dem entgegen zu wirken und besser zu kontrollieren. Für das Eintreiben der Gelder war der Kirchenrechnungsführer zuständig. Da die Kirche Staatskirche war, hatte er dafür hoheitliche Rechte.
Franzosenzeit
1803 drangen die Franzosen unter Napoleon nach Osten vor und besetzten unter anderem das Kurfürstentum Hannover. Vier Jahre später gründete Napoleon das Königreich Westphalen mit der Residenz Kassel und setzte dort seinen Bruder Jerome als König ein. Zunächst umfasste dieses nur den südlichen Teil des ehemaligen Kurfürstentums. Doch 1810 wurde auch der nördliche Teil eingegliedert. Damit gehörte jetzt auch Gifhorn zu diesem Königreich.
Die Bevölkerung hatte während der ganzen Jahre der Besatzung schwer unter den Kriegssteuern und Einquartierungen zu leiden. Auch die Kirche wurde von den Steuerzahlungen nicht verschont. Mit den französischen Soldaten kamen auch starke antikirchliche Strömungen in das Land. Darunter hatte besonders der Kirchhof und die Georgskapelle zu leiden. In der Kapelle wurde eine Schmiede eingerichtet, da die vorhandenen Kapazitäten der Gifhorner Schmiede nicht ausreichten. [25] Dabei wurde wohl die gesamte Inneneinrichtung als Feuerholz benutzt. Auch sämtliche Zäune waren vor den Soldaten nicht sicher. Sogar von Leichenschändungen wird berichtet.
Besonders schlimm wurde es 1813. Nach dem mißlungenen Russlandfeldzug Napoleons kam es zu kriegerischen Handlungen auf deutschem Boden. Im April besetzten Truppen des Generals Louis-Nicolas Davoût, Fürst von Eggmühl (1770- 1823) Gifhorn. Über 10.000 Soldaten waren unterzubringen. [26] Als die letzten Besatzungssoldaten endlich im Herbst abziehen, hinterließen sie eine weitgehend ausgeplünderte Bevölkerung. Immerhin konnte die Kirche ihrem Personal, den beiden Geistlichen und dem Kantor, wegen der »erlittenen starken feindlichen Einquartierungen« eine Entschädigung gewähren. [27]
Die Kapelle war nur noch eine leere Hülle. Wegen fehlender Finanzmittel konnte sie nur notdürftig wieder instand gesetzt werden. Die nächsten 28 Jahre verwendete man sie nur als Aufbewahrungsort für die Leichen. Gottesdienstliche Handlungen fanden nicht statt.
Erweiterung des Kirchhofs
Noch während der Besetzung durch die Franzosen musste man feststellen, dass der Platz auf dem Kirchhof langsam knapp wurde. [25] Erste Ideen, einen völlig neuen Kirchhof anzulegen, mussten aus finanziellen Gründen schnell fallengelassen werden. So blieb als Option nur eine Erweiterung des bestehenden. Der benachbarte Garten, der ehemals dem Bürgermeister Harleßen gehört hatte, war inzwischen in den Besitz des Postmeisters Georg Andreas Renneberg übergegangen. Bei diesem fragten die Kirchenoberen an, ob er diesen an die Kirche verkaufen würde. Renneberg war nicht abgeneigt, hätte aber lieber das Grundstück gegen ein anderes gleichwertiges getauscht. [28] Doch darauf gingen die Kirchenoberen nicht ein. [29] So passierte dann über zehn Jahre nichts. Erst 1830 konnte doch noch ein Kaufvertrag abgeschlossen werden. Allerdings war Renneberg inzwischen gestorben. So traten seine sieben Erben als Vertragspartner auf. (Sohn Georg, Töchter Auguste, Johanna Magdalena, Gertrude Dorette, Minna, Henriette, Enkelin Auguste). [30]
Zu der Zeit hatte der Kirchhof eine Größe von 259 Quadratruthen (5628 qm). [31] Davon konnten allerdings 48 Quadratruthen im unteren Teil nicht benutzt werden, da es dort zu feucht war. Der sogenannte Rennebergische Kamp hatte eine Größe von 621 Quadratruthen (13494 qm). Die Kirche bezahlte dafür 600 Taler. Von dieser Fläche wurden 320 Quadratruthen (6954 qm) verwandt, um den Kirchhof zu vergrößern. [32] Der Rest konnte erst einmal verpachtet werden.
Wiederaufbau der Kapelle
Erst 1830 gab es erste Initiativen zu einer Wiederherstellung der Kapelle. Allerdings sollten sich die Verhandlungen über zehn Jahre hinziehen, bevor es zu einer Entscheidung kam. Das Konsistorium in Hannover als Behörde, die die Genehmigung zu erteilen hatte, blieb zunächst sehr skeptisch: »ob überhaupt die fernere Beibehaltung dieses Gebäudes sich als nothwendig, oder selbst nur als nützlich darstellt, und ob dem Abbruche desselben irgend ein wesentliches Bedenken entgegen steht.« [33] Um Klarheit zu gewinnen, schickte die Behörde ihren Baurevisor Friedrich August Ludwig Hellner (1791-1862) nach Gifhorn. Dessen Gutachten war sehr ernüchternd: »Der Fußboden zu ebener Erde, ursprünglich aus Platten bestehend, ist total ruiniert. Der Dielen-Fußboden auf der niedrigen Querprieche ist vermodert und verfallen. Die sämmtlichen Grundschwellen, so wie auch die äußeren Ständer und Riegel sind theilweise verfault. Die Fachwände sind großentheils verfallen. Das ganze Dach ist in desolatem Zustande, und ein Theil der Dachbalken wegen des Durchregnen des Daches verfallen. Habe ich nicht ein Fenster, und nicht eine Thür, welche nur 1⁄2 rthlr werth wäre, mehr vorfinden können.« [34] Hellner sprach sich für Abriss und Neubau aus. Dabei sollte der Neubau deutlich kleiner ausfallen und weiterhin nur als Aufbewahrungsort für Leichen und Gerätschaften dienen.
Damit waren die Kirchen-Mitglieder vor Ort nicht einverstanden. Besonders die Bewohner der eingepfarrten Dörfer wollten wieder die Leichenpredigten in der Kapelle und nicht in der entfernten Kirche hören. Schließlich besorgten sich die Kirchenoberen ein Gegengutachten vom Hausvoigt Bergmann (»im Bauwesen wohl erfahren«) unter Hinzuziehung unter Bauhandwerkern. Das Ergebnis war wie gewünscht: »daß allerdings eine Reparatur möglich und räthlich sei, und wenn dieselbe gründlich vorgenommen werde, das Capellen-Gebäude noch eine lange Reihe von Jahren werde erhalten und zu seinen Zwecken gebraucht werden könne.« [35]
Daraufhin erteilte das Konsistorium seine Genehmigung, stellte allerdings hinsichtlich der Finanzierung entsprechende Bedingungen: »Was die Aufbringung der Kosten betrifft, so sind diejenigen, welche durch Herstellung der Stühle und einer Prieche in der Capelle entstehen, von der Landgemeinde allein zu übernehmen, und die Kosten der Errichtung eines neuen Altars und einer Kanzel nebst Zubehör durch freiwillige Gaben der Gemeindeglieder zu decken.« [36]
Doch der Superintendent Johann Georg Friedrich Meyer (amt. 1839-1862) hatte noch weitere Wünsche. So führte er noch weitere Sammlungen auch. Einmal wandte er sich an die jungen unverheiraten Männer: »Außerdem aber ist die Anschaffung eines Christusbildes und zweier Altarleuchter, so wie die Anfertigung einer passenden Inschrift, über dem Altar nöthig« [37] und andererseits an die Jungfrauen »mit dem freundlichen Ersuchen, unserer Capelle diese nöthige Bekleidung zu schenken. Sie müßte einfach und der Bestimmung des Orts angemessen, etwa von schwarzen Tuche mit einfacher silberner Verzierung sein, und die obere Fläche des Altars außerdem mit weißem Zeuge bedeckt, auch der Durchgang hinter dem Altar mit schwarzen Vorhängen versehen werden.« [37]
Die grundlegende Sanierung der Kapelle fand 1841 statt. Die Kosten beliefen sich auf 683 Reichstaler, davon waren 82 Reichstaler für den neuen Altar und die neue Kanzel und 95 Reichstaler für das Gestühl samt einer Prieche. Damit konnte die Kapelle endlich wieder für Gottesdienste und Trauerfeiern verwendet werden.
So ganz sorgfältig hatten die Handwerker ihre Arbeiten wohl nicht erledigt. Denn bereits 1848 stellte der Kirchenrechnungsführer Müller bei einer Begehung fest, dass es durch das Dach reinregnete. [38] Außerdem brauchten Fenster und Türen dringend einen neuen Anstrich. Diese Arbeiten wurden noch im gleichen Jahr durchgeführt. Die Kosten mit 14 Reichstalern waren allerdings sehr moderat. Im Jahre 1867 wurde an die Kapelle eine Remise angebaut. Dort konnte dann der Leichenwagen untergebracht werden. Die Benutzer hatten dann dafür Miete zu bezahlen. Der Bau kostete 227 Reichstaler.
Die nächsten Reparaturen waren 1874/75 fällig. Dabei wurden die Wände neu verputzt. Für die Ausbesserung des Daches mussten etliche Ziegel ausgewechselt werden. Außerdem bekam das Dach Dachrinnen aus Kupfer. Türen und Fenster wurden neu gestrichen. Aller zusammen summierte sich auf 395 Mark.
Erneuter Platzmangel
Die wachsende Bevölkerung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts führte dazu, daß auch der Platz auf dem Kirchhof immer knapper wurde. Die Erweiterung von 1830 reichte nur für einige Jahrzehnte. Zudem gab es Probleme bei starken Regenfällen. Denn auf dem abschüssigen Gelände kam es immer wieder zu Abschwemmungen der Erde.
Seit 1874 versuchte der Kirchenvorstand, durch den Ankauf von anliegenden Grundstücken eine erneute Erweiterung zu realisieren: »Wir beabsichtigen nun einige am hohen Felde westlich vom Kirchhofe belegene und nur durch einen Fahrweg von diesem getrennte Grundstücke anzukaufen, um solche mit dem Kirchhofe zu verbinden, indem wir Aussicht haben, den durchlaufenden Weg in einer für die betheiligten Grundbesitzer günstigen Weise verlegen zu können, und dafür halten müssen, daß eine Erweiterung des alten Kirchhofs der Anlegung eines neuen Kirchhofs vorzuziehen ist, ein passender Platz dazu augenblicklich auch schwer zu finden sein würde.« [39]
Doch blieben diese Bemühungen aus verschiedenen Gründen erfolglos. Mit der Ausdehnung der Stadt waren auch in der Nähe des Kirchhofes Wohnhäuser errichtet worden. So gab es Bedenken, dass die Grabstätten dann zu dicht an Wohnhäuser und Brunnen heranreichten. Andererseits war auf dem Kirchhofsgelände selbst bereits 1872 ein eigener Brunnen errichtet worden. [40] Nicht anfreunden konnte man sich mit einer dichteren Belegungsfolge: »Zwar könnte der Kirchenvorstand die Beerdigungen wieder da beginnen lassen, wo auf dem s.g. neuen Kirchhofe im Jahre 1836 der Anfang gemacht und also die dreißigjährige Verwesungszeit schon längst verstrichen ist, da aber anfänglich die Reihefolge nicht fest eine gehalten, sondern zuweilen noch nachträglich um Verwandte zu Verwandte zu bringen, zwischen den Gräbern Beerdigungen stattgefunden haben, so mögte der Kirchenvorstand zur möglichsten Achtung der etwa noch lebenden Angehörigen noch einige Jahre verstreichen lassen.« [41]
So blieb dann nur die kleine Lösung. Der Kirchhof sollte durch weitere Teile des Rennebergischen Kamps, der sich bereits im Besitz der Kirche befand, erweitert werden. Allerdings lagen diese Teile relativ tief und waren entsprechend feucht. So beauftragte man beim Kreisbaumeister Röbbelen ein Gutachten über die Eignung des Geländes zu erstellen. Dieser schlug vor, das Gelände noch aufzuschütten und mit weiteren Abzugsgräben zu versehen. [42] Diesem Urteil schloss sich der Kirchenvorstand an: »Wir können aber aus eigener Wahrnehmung hinzufügen, daß Wasser nur in sehr geringer Intensität und auch nur, wie zur Zeit der Untersuchung, bei Thau und Regenwetter vorkommt, so daß in dem größeren Theile des Jahres auch hier kein Wasser vorhanden sein wird.« [43] Trotzdem blieb man vorsichtig: »Ferner ist beschlossen, den völlig trockenen Theil zum Begräbniß von Erwachsenen, den zu drainirenden aber zum Begräbniß von Kindern zu verwenden. Da nun denn Särge bei etwa 1 1⁄2 Fuß Höhe des Sarges und 1 1⁄2 Fuß Höhe des Deckbodens nur 3 Fuß tief zu stehen kommen - so werden sie unter keinen Umständen die Wassersohle berühren.«
So wurde dann in der ersten Jahreshälfte 1875 die neue Fläche zur Erweiterung hergerichtet. Dabei mussten Teile der begrenzenden Hecken ausgerodet und neue angepflanzt werden. Die Abrechnung weist insgesamt Kosten von rund 390 Mark auf. [44] Man war sich dabei klar, dass diese Massnahme nur kurze Zeit eine Entspannung der Verhältnisse brachte: »Das fragliche Grundstück soll gar nicht ausreichen, sondern ist überhaupt nur ein zeitweiliger Nothbehelf. Es mußte in kürzester Zeit Raum geschaffen werden, da eine anderweit beabsichtigte Vergrößerung des Kirchhofes sich als unmöglich herausstellte.« [45]
Neuer Kirchhof
Der Engpass auf dem Kirchhof blieb auch in der Bevölkerung nicht ohne Resonanz. So bildeten sich zwei Gruppen. Eine entstand um Georg Schulze und nannte sich Bürgerverein. [46] Führender Kopf der zweiten Gruppe war der Schlossermeister F. Flohr. [47] Beide schickten bereits Anfang 1875 Eingaben an den Kirchenvorstand bzw. die Kirchenkommissarien. Sie sprachen sich für einen ganz neuen Kirchhof aus. Doch konnten sie sich mit ihren Anliegen nicht durchsetzen. So gingen zehn Jahre ins Land, bis der Kirchenvorstand wieder die Initiative ergriff. Gesucht wurde eine Fläche, die weit genug entfernt von der Bebauung Gifhorns war, um dort einen neuen Kirchhof anlegen zu könnten. Fündig wurde man im Bereich des Weinberges: »Nach der heute von dem Gesammtkirchenvorstande vorgenommenen Besichtigung der Localitäten erscheint jedoch der sogen. Weinbergsgarten, welcher Eigenthum der Stadt ist, zur Erweiterung bezw. Neuanlage eines Kirchhofs ganz besonders geeignet.« [48] Doch erhielt der Kirchenvorstand eine ablehnende Antwort. Der Magistrat argumentierte: »da uns daran gelegen ist, dem Weinbergsgarten möglichst in seiner jetzigen Beschaffenheit zu erhalten, und wir der Ansicht sind, daß desfalls wegen seiner geringen Entfernung von bewohnten Häusern und wegen seiner geringen Ausdehnung, welche in absehbarer Zeit und wie die Erweiterung des Kirchhofs veranlassen würde, sich nicht besonders günstig zum dem betr. Zwecke eignet.« [49]
In diese Überlegungen und Verhandlungen platzte dann auch noch die Anfrage aus der Gemeinde Dannenbüttel, dort einen eigenen Kirchhof anzulegen. Dies hätte den Gifhorner ein bißchen entlastet. Allerdings wurden die Pläne erst 1909 realisiert. [50]
Nachdem die Verhandlungen über den Weinbergsgarten zu keinem positiven Ergebnis führten, suchte man weiter. Die Grundstücke, auf die der Kirchenvorstand dann seinen Blick richtete, gehörten zum Gut Ribbesbüttel und hatten eine Größe von 23 Morgen (= 57.500 qm). Diese waren im Besitz des Hannoverschen Staatsministers a.D. Carl Iwan Bodo Freiherr von Hodenberg (1826-1907). So führte man dann 1888 die Verkaufsverhandlungen mit dessen Rechtsanwalt Kirchhoff in Celle. [51] Anfang 1889 wurde der Kaufvertrag über eine Summe von 7538 M abgeschlossen. [52]
Anschließend beauftragte man den Architekten Reuter einen Plan zur Gestaltung des neuen Kirchhofs zu erstellen. [53] Die Herrichtung des Geländes zog sich über das ganze Jahr 1890 hin. Die Ausgaben für diese Arbeiten summierten sich schließlich auf fast 10.000 M.
Durch zwei sich kreuzende Wege wurde die Fläche in vier Belegungsfelder aufgeteilt. Die Wege wurden mit Linden bepflanzt. In der Mitte der Wegkreuzung errichtete man ein großes Denkmalskreuz. Eine großzügige Bepflanzung und die Integrierung der vorhandenen alten Bäume bestimmten das Gesicht der Anlage.
Mit einer Einfassung (Zaun) wurde das ganze Gelände abgetrennt, sodass der Friedhof als geschützte Anlage sichtbar wurde. Den Eingang hob man durch ein gemauertes würdevolles Tor besonders heraus. [54]
Auf das Eingangstor beschloss der Kirchenvorstand das Schriftwort schreiben zu lassen: »Jesus Christus gestern u. heute und derselbe auch in Ewigkeit«. Dagegen sollte auf das in der Mitte des Kirchhofes zu errichtende Kreuz eine Inschrift gesetzt werden, welche auf Auferstehung und ewiges Leben hinweist: »Selig sind die Todten, die in dem Herrn sterben«. [55]
Weiternutzung des alten Kirchhofs
Zur Einweihung des neuen Kirchhofs beschloß der Kirchenvorstand, »daß vom nächsten Sonntage den 14. Juni
1891 an der alte Kirchhof für Reihengräber geschlossen werden soll, dagegen für die verkauften Erbbegräbnisse eine Beerdigung noch gestattet sein soll, sodann (wurde) die Ordnung der Einweihung festgestellt und wird der gesammte Kirchenvorstand hieran Theil nehmen.« [41]
Während also auf dem alten Kirchhof nur bereits bestehende Gäber weiter benutzt werden durften, wurde die Georgskapelle weiterhin für alle Bestattungen benutzt. Und das sollte auch noch viele Jahrzehnte so bleiben. Allerdings gab es bereits 1918 eine erste Initiative für eine eigene Kapelle auf dem neuen Kirchhof. Denn die Witwe vom Geheimen Justizrat Storck hatte der Kirche einen Betrag von 20.000 M als Geschenk mit der Bedingung übergeben, dass die Summe, »soweit erforderlich in 1. Linie zum Bau einer bei den Beerdigungen zu benutzenden Kapelle auf dem neuen Friedhofe verwandt werden sollte, wobei in geeigneter Weise auch das Gedächtnis der auf dem Felde der Ehre Gefallenen mit zur Darstellung kommen soll.« [57] Doch die Verhältnisse der Nachkriegszeit verhinderten, dass in diese Richtung weiter überlegt wurde. Vier Jahre später konnte der Kirchenvorstand eine Änderung erreichen. So sollte nun »der für eine Friedhofskapelle von Fr. Geh. R. Storck 1918 geschenkte Betrag von 20.000 M mit deren abends erfolgter Genehmigung zur Anschaffung einer Glocke« [58] mit verwendet werden. Die neue Glocke wurde dann 1926 gegossen und im Kirchturm aufgehängt.
Im Jahre 1932 musste das Dach der Kapelle erneuert werden. Während auf der Vorderseite eine Neudeckung vorgenommen wurde, konnten auf der Hinterseite die noch brauchbaren Dachziegel weiter verwendet werden. Ein Jahr später wurde das Innere der Kapelle nach den Vorschlägen des Provinzialkonservators Prof. Siebem neu ausgemalt. Mitten im zweiten Weltkrieg fällte der Kirchenvorstand dann 1944 einen wichtigen Beschluß: »Der alte Friedhof darf in Zukunft nicht mehr belegt werden. Personen, die ein Anrecht auf Grabstellen des alten Friedhofs nachweisen können, werden durch Rückzahlung des Kaufpreises oder durch andere Plätze auf dem neuen Friedhof entschädigt.« [59]
Unter städtischer Regie
Damit wurde der alte Friedhof für die Kirche wertlos. Allerdings musste er weiterhin gepflegt werden, was mit den Mitteln der Kirche nicht zu bewältigen war. So stellte dann 1950 der Rat der Stadt fest: »Weite Kreise der Bevölkerung haben den Wunsch, daß der alte Friedhof, der jetzt völlig verwahrlost ist, wertvoller gestaltet wird, so daß er ein wirkliches Schmuckstück u. eine Erholungs- und Ruhestätte mit kirchlichem Charakter werden kann. Die Stadt erklärt sich bereit, von sich aus zunächst einen Betrag von 3.000,- DM zur Verfügung zu stellen.« [60]
Dankbar nahm der Kirchenvorstand dieses Angebot an. Doch hatte dieser Beschluss der Stadt auch unerwartete negative Auswirkungen, wie der Superintendent Chappuzeau feststellen musste: »Auf mehrere Zeitungsnotizen hin, daß der Friedhof in Ordnung gebracht würde, haben offenbar gewisse unruhige Elemente die Auffassung gehabt, daß alle Grabdenkmäler beseitigt werden, und haben infolgedessen in geradezu empörender Weise die vorhandenen Grabdenkmäler beschädigt und gestohlen. Es sind auch sehr viele Inschriftenplatten entwendet worden.« [61] Davon ungeachtet wurde von städtischen Angestellten der alte Friedhof durchgeholzt, die Wege wiederherstellt und neue Bänke aufgestellt. Doch blieb es nicht bei diesen einmaligen Arbeiten. Denn in einem Vertrag vom 6. November 1951 einigten sich Stadt und Kirchengemeinde darauf, dass die Stadt auf Dauer die Kosten der Instandsetzung des alten Friedhofs trägt. Das Gelände blieb allerdings im Besitz der Kirche. [62]
Die Stadt hatte noch weitergehende Pläne. Auf Anregung des Ratsherrn Ohmsen, der zugleich auch Vorsitzender des Verkehrs- und Gewerbevereins war, sollte der alte Friedhof zu einer Art Ehrenhain, also einer Gedächtnisstätte für die Gefallenen der letzten Kriege, umgestaltet werden. Dazu wollte man die vorhandenen Kriegerdenkmäler, die sich auf dem Schillerplatz befanden, auf den Friedhof umsetzen. Nachdem der Kirchenvorstand anfangs noch Bedenken hatte, einigte man sich schließlich am 6. September 1956 auf einen Vertrag zwischen Stadt und Kirchengemeinde. [63] Darauf wurden dann die Gedenkplatte für die Schlacht bei Langensalza 1866, das Denkmal für die Gefallenen des Deutsch-Französischen Krieges 1870/71 und das Denkmal für die Opfer des Ersten Weltkriegs 1914-1918 umgesetzt. Ergänzt wurden diese Denkmäler durch einen Gedenkstein, den die Stadt den Gefallenen und Vermissten des Zweiten Weltkriegs 1939-1945 widmete und 1957 neu aufstellte.
Abriss der Kapelle
Die Trennung von Kapelle und Friedhof war auf Dauer unbefriedigend. Doch sollte es bis zum Jahr 1956 dauern, bevor der Kirchenvorstand sich intensiv diesem Thema widmen konnte, da endlich die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung standen. Die Zielsetzung war relativ klar. Man wollte eine neue Kapelle auf dem aktuellen Friedhof errichten. Ende 1957 schauten sich Mitglieder des Kirchenvorstands Neubauten von Friedhofskapellen in Neustadt a.R. und Diepholz an. Daraufhin erstellte der Architekt Dipl.-Ing. Rudolf Pramann mehrere Entwürfe. Nachdem man sich auf einen davon geeinigt hatte, konnte 1958 die neue Friedhofskapelle errichtet werden. Zu den Baukosten gab es sogar einen Zuschuss der Stadt von 50.000,- DM. Die Gesamtkosten lagen bei rund 160.000,- DM. [49]
Damit war die alte Georgskapelle ohne Funktion. Inzwischen war sie sehr baufällig geworden. Eine Anfrage der Kirchengemeinde Ribbesbüttel, die Kapelle nach Ribbesbüttel zu versetzen, wurde zwar vom Kirchenvorstand befürwortet, aber letztlich doch nicht realisiert. [65] Dafür konnte bereits Anfang 1959 die Abbruchgenehmigung der Bauaufsichtsbehörde erreicht werden. [66] Irgendwelche Einwände seitens des Denkmalschutzes gab es anscheinend nicht.
Danach passierte erst einmal einige Jahre nichts. 1965 gab es eine erste Anfrage von dem Steinmetzmeister Friedrich Wolf, der das Grundstück mit der Kapelle darauf übernehmen wollte. [67] Allerdings sollte es noch vier Jahre dauern, bevor es zu einem Abschluss der Verkaufsverhandlungen kam. Zusammen mit dem Grundstück erhielt Wolf die Erlaubnis, die alte Kapelle auf eigene Kosten abzureißen. [68]
Dieser Abriss wurde dann im Februar 1971 durchgeführt. Dabei fand man noch 12 alte Grabplatten, die in der Kapelle als Bodenplatten gedient hatten. [69] Sie wurden jetzt verteilt. Zwei kleine Platten von Kindergräbern behielt Wolf. Die Grabplatte vom Superintendenten Martinus Vitus († 1626) und seiner Ehefrau († 1618) wurde am Kirchturm von St. Nicolai angebracht. Die restlichen brachte man in die Schlosskapelle. Sie wurden teilweise an den Außenwänden angebracht, die anderen im Inneren aufgestellt. Auf dem erworbenen Grundstück errichtete Wolf 1972 ein neues Wohn- und Geschäftshaus. Die zwei Grabplatten brachte er an der Hofseite an, zusammen mit einer neu gehauenen Steintafel, die an die alte Kapelle erinnert.
Was passiert mit dem Alten Friedhof?
Im Laufe der Jahrzehnte hat sich der Alte Friedhof zu einem kleinen Park mit großen Bäumen entwickelt. Auch die regelmäßige Pflege durch die Stadt konnte nicht verhindern, dass er im Jahre 2020 eher einen etwas heruntergekommenen Eindruck macht. Die noch vorhandenen Grabsteine sind häufig schon zugewuchert.
Passt heute noch die Einschätzung der Stadt von 1950? Oder ist er heute weitgehend aus dem Bewußtsein der Gifhorner Bevölkerung verschwunden? Dem soll jetzt von Seiten der Stadt entgegengewirkt werden. So besteht die Aussicht, daß der Alte Friedhof in einer grüneren Umgestaltung der Stadtlandschaft noch eine Rolle spielen kann, als Ergänzung zum Neuen Friedhof, der seit September 2020 zum Teil des immateriellen Kulturerbes Friedhofskultur gehört.
Anmerkungen:
Soweit nicht anders angegeben, befinden sich die Schriftstücke im Kirchenarchiv von St. Nicolai.
1. Informationen übernommen aus N. Fischer.
2. Siehe N. Ohler.
3. Brief vom 29. Jan. 1741 an das Consistorium in Hannover, Photokopie im Stadtarchiv D13/7.
4. Siehe H. Gabriel.
5. Regest zitiert in einem Brief von H. Mahrenholtz an Stadtarchivar Zeitz vom 22. Aug. 1966
6. Siehe G. Zimmermann. Der Autor der Chronik, Heinrich Meibom, war von 1583 bis zu seinem Tod 1625 Professor der Dichtkunst und Geschichte an der Universität Helmstedt.
7. Urkunde vom 28. Okt. 1386, Staats-Archiv Wolfenbüttel 264, siehe J. Rund.
8. Urkunde des Klosters Marienrode 378, siehe J. Rund.
9. Urkunde vom 15. Dez. 1396, siehe H. Sudendorf Band VIII, Nr. 154.
10. Ausführliche Informationen auf der homepage www.nicolai-gifhorn.de/geschichte/reformation.
11. Weiteres siehe B. Happe.
12. Siehe M. Merian.
13. Schreiben von Bürgermeister und Kirchenvorstehern an die Einwohner vom 1. Januar 1601.
14. Kirchenbuch, begonnen 1614 von Sup. Vitus.
15. Bericht von Sup. Cregel(ius) von 1665.
16. Siehe F.W.A. Deike.
17. Bericht der Kirchenkommissarien vom 22. Apr. 1709.
18. Schreiben der Kirchenkommissarien an das Konsistorium vom 17. Sep. 1800.
19. Siehe J. Beulshausen.
20. Vertrag der Kirchenkommissarien mit Amtsrat Strube vom 26. Dez. 1801.
21. Bericht der Kirchenkommissarien vom 21. Jan. 1812.
22. Bericht von P. Mirau vom 4. März 1777.
23. Zitiert bei B. Happe.
24. Schreiben von Kantor Bühring an die Kirchenkommissarien vom 26. Juni
1830.
25. Bericht der Kirchenkommissarien vom 21. Jan. 1812.
26. Siehe F. Brüggemann.
27. Einträge im Kirchenrechnungsbuch für das Jahr 1813.
28. Schreiben von G.A. Renneberg an die Kirchenkommissarien vom 17. Juni 1816.
29. Schreiben des Konsistoriums an die Kirchenkommissarien vom 9. Juli 1816.
30. Kaufvertrag vom Mai 1830.
31. Bericht von H. Herbek vom 16. März 1830.
32. Schreiben von Magistrat und Hausvogt an die Kirchenkommissarien vom 23. Aug. 1830.
33. Schreiben des Konsistoriums an die Kirchenkommissarien vom 1. Mai 1834.
34. Bericht von L. Hellner vom 28. Mai 1836.
35. Bericht der Kirchenkommissarien vom 19. Juni 1840.
36. Schreiben des Konsistoriums an die Kirchenkommissarien vom 20. Oktober 1840.
37. Schreiben des Sup. Meyer vom 7. Okt. 1841.
38. Bericht des Rechnungsführers Müller vom 17 Aug. 1848.
39. Schreiben des Kirchenvorstands an die Landdrostei zu Lüneburg vom 21. Sep. 1874.
40. Schreiben der Kirchenkommissarien an die Landdrostei zu Lüneburg vom 23. Okt. 1874.
41. Schreiben des Kirchenvorstands an die Kirchenkommissarien vom 27. Nov. 1874.
42. Gutachten von Kreisbaumeister Röbbelen vom 10. März 1875.
43. Schreiben des Kirchenvorstands an die Kirchenkommissarien vom 16. März 1875.
44. Abrechnung der Kirchenkommissarien an das Konsistorium vom 24. Aug. 1875.
45. Schreiben des Kirchenvorstands an die Kirchenkommissarien vom 27. Mai 1875.
46. Schreiben vom Vorstand des Bürgervereins an den Kirchenvorstand vom 2. Jan. 1875.
47. Schreiben von F. Flohr u.a. an die Kirchenkommissarien vom 5. Jan. 1875.
48. Schreiben des Kirchenvorstands an den Magistrat vom 10. Dez. 1886, im Stadtarchiv C61/5.
49. Schreiben des Magistrats an den Kirchenvorstands vom 24. Feb. 1887, im Stadtarchiv C61/5.
50. Berichte im Kirchenvorstand 1909.
51. Schreiben von Rechtsanwalt Kirchhoff an Sup. Schuster vom 25. Nov. 1888.
52. Kaufvertrag vom 18. Jan. 1889.
53. Protokoll der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 30. Okt. 1889.
54. Artikel von H. Wolter im Gemeindebrief 1990.
55. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 14. Aug. 1890.
56. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 8. Juni 1891.
57. Protokoll der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 22. Mai 1918.
58. Protokoll der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 24. Jan. 1922.
59. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 24. Aug. 1944.
60. Protokoll des Forst-Wege- und Landwirtschaftsausschusses vom 9. Okt. 1950, im Stadtarchiv.
61. Schreiben von Sup. Chappuzeau an das Landeskirchenamt vom 2. Apr. 1952.
62. Vereinbarung zwischen der ev.-luth. Kirchengemeinde Gifhorn und der Stadt Gifhorn vom 6. Nov. 1951.
63. Vertrag zwischen der ev.-luth. Kirchengemeinde Gifhorn und der Kreisstadt Gifhorn vom 6. Sep. 1956.
64. Diverse Protokolle über Sitzungen des Kirchenvorstandes 1956 bis 1958.
65. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 21. Nov. 1958.
66. Information an den Kirchenvorstand vom 10. März 1959.
67. Information an den Kirchenvorstand vom Okt. 1965.
68. Beschluss des Kirchenvorstandes vom 4. März 1969.
69. Bericht der Allerzeitung vom 6./7. Feb. 1971.
70. Gifhorner Ansichten 8 von G. Dröge und H. Gabriel .
71. Informationen aus Wikipedia.
72. Aller-Zeitung vom 10. Aug. 1897.
73. Aller-Zeitung vom 5. Sep. 1922.
74. Entwurf von Krämer vom 15. Sep. 1957.
75. Aller-Zeitung vom 18. Nov. 1957.
76. Chronik des MTV von 1998.
Literatur: Geschichte Alter Friedhof, Dr. Uwe Gierz, Gifhorn, 2021.